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Regeln • Gastgeber:in einer Unterkunft

Kanton Waadt

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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften im Kanton Waadt. So wie in unserem Länderartikel für die Schweiz erklärt, bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wenn du Fragen hast, wende dich bitte direkt an den Kanton Waadt oder konsultiere eine fachkundige Stelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.

Tourismusabgabe im Kanton Waadt

Die kantonale Regierung erhebt eine Tourismusabgabe. Gäste, die eine Unterkunft auf Airbnb im Kanton Waadt buchen, müssen die Abgabe im Rahmen ihrer Buchung zahlen. Du als Gastgeber:in bist dafür verantwortlich, diese Steuer einzuziehen und sie im Namen deiner Gäste an die Behörde abzuführen. Weitere Informationen findest du auf der Website des Kantons Waadt.

Seit dem 1. April 2023 zieht Airbnb die Tourismusabgabe dort automatisch ein und überweist sie an den Waadtländer Gemeindeverband. Am 1. Februar 2025 wurde die Vereinbarung auf neue Gemeinden ausgedehnt. Für Gäste, die in diesen Gemeinden übernachten, wird die Tourismusabgabe auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und zum Gesamtbetrag addiert, den sie bezahlen. Gastgeber:innen in diesen Gemeinden müssen die Tourismusabgabe nicht mehr einziehen und abführen. Eine vollständige Liste der teilnehmenden Gemeinden ist auf der Website des Waadtländer Gemeindeverbands zu finden.

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

Im Kanton Waadt gelten bestimmte Vorschriften für Gastgeber:innen, die Unterkünfte kurzfristig vermieten.

Im Jahr 2022 hat der Grosse Rat eine Änderung der Wirtschaftsgesetzgebung, einschließlich einer Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Erhaltung und Förderung des Mietwohnungsbestandes, beschlossen.

Für weitere Informationen und Links zu den Gesetzen (LEAE, RLPPPL und LPPPL) besuche bitte die Website des Staatsrates Waadt.

Die Hauptelemente der Vorschriften für Kurzzeitvermietungen nach der Überarbeitung lauten wie folgt:

  • Gastgeber:innen sind dazu verpflichtet, die lokalen Behörden über geplante Kurzzeitvermietungen zu informieren und ihnen Informationen für ein Gastgeber:innen-Register zur Verfügung zu stellen.
  • Gastgeber:innen sind dazu verpflichtet, ein Gästeregister zu führen, das eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises jedes Gastes sowie die Daten der Ankunft und Abreise enthält.
  • In Bezirken, die von Wohnungsknappheit betroffen sind (wie jährlich vom Staatsrat im Amtsblatt veröffentlicht), ist eine Genehmigung für die Nutzungsänderung erforderlich, wenn eine Unterkunft möbliert und mit Services oder auf Plattformen für mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr zur Miete angeboten wird und wenn keine Ausnahmeregelung gilt. Der Antrag auf Nutzungsänderung ist über die Gemeinde des Ortes, an dem sich die Unterkunft befindet, bei der Direktion für Wohnungswesen als Vorentscheidungsbehörde einzureichen.
  • Weitere Informationen dazu, wie du eine Nutzungsänderung beantragen kannst, findest du auf dieser Website des Kantons Waadt.
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